Kindertagespflege Knirpsenland

Mitglied in der Kindertagespflege Stormarn e.V.

Die Kosten der Kinderbetreuung

Die Kindertagespflege ist ab dem 01.08.2020 kostengleich anlog zu einer institutionellen Betreuung.

Zuschüsse können beantragt werden durch den Kreis Stormarn.

Eine Förderung durch das Jugendamt ist möglich. Die Richtlinien der Kreises Stormarn sehen vor, dass die Förderung nach § 23 SGB VIII von der Kindertagespflegeperson zu beantragen und von den Eltern mit zu unterzeichnen ist. Die Förderung wird frühestens ab Antragseingang beim Jugendamt gewährt.

Kostenbeitrag der Eltern ab dem 01.01.2022:

Die Eltern und das Kind werden zu den Kosten der Leistungen zur Förderung von Kindern in der Tagespflege herangezogen. Die Heranziehung zu den Kosten der Tagespflege nach § 23 SGB VIII erfolgt gem. § 90 Abs. 1 Nr. 3 SGB VIII durch die Festsetzung eines Kostenbetrages. Der Kostenbeitrag ist an das Jugendamt zu zahlen.

Der Kostenbeitrag beträgt für Eltern und Kinder pro wöchentlicher Betreuungsstunde ...

5,80 Euro für Kinder, die das dritte Lebensjahr zu Beginn des Monats noch nicht vollendet haben.

5,66 Euro für ältere Kinder.

Berechnungsbeispiel der Betreuungskosten ab 01.01.2022 für Eltern zur Information:

Bei Kindern U3: Stunden pro Woche x 5,80 Euro - monatlicher Höchstbetrag zu den Betreuungskosten für Eltern

Bei Kindern Ü3: Stunden pro Woche x 5,66 Euro - monatlicher Höchstbetrag zu den Betreuungskosten für Eltern

Zusätzlich und nicht in den Betreuungskosten enthalten, muss das Essensgeld an die Kindertagespflegeperson gezahlt werden.

Dieser Betrag wird von der Kindertagespflegeperson vorgegeben.

Geschwisterermäßigung:

Die Möglichkeit der Berücksichtigung einer Geschwisterermäßigung findet im Antrag auf der Förderung von Kindern in Tagespflege nach § 23 und 24 SGB VIII der Kreises Stormarn Beachtung. Die Geschwisterermäßigung ist einkommensunabhängig. Eine Berufstätigkeit der Eltern ist für die Gewährung der Geschwisterermäßigung nicht erforderlich. Die Geschwisterermäßigung wird ggf. bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres des betreffenden Kindes bewilligt. Der nach Sozialstaffel bzw. nach der Satzung des Kreises Stormarn zur Förderung von Kindern in Tagespflege zu zahlende Beitrag ermäßigt sich für das zweite Kind um 70 %. Ab dem dritten Kind wird kein Beitrag erhoben.

Ihre nächsten Schritte

Ich hoffe, ich konnte Sie auf meiner Webseite von den Vorteilen der Kindertagespflege überzeugen und freue mich, Sie persönlich hier vor Ort kennenzulernen. Zu einem verabredeten Termin haben wir Zeit, um über spezielle Frage zu sprechen, sich die Räume anzusehen und die nächsten Schritte zu planen. 

Ich freue mich auf Ihren Besuch!